Patient äußert Suizidgedanken
Website: | FHM Online-University |
Kurs: | Klinische Psychologie - Ergänzungsangebot 1 (Prof. Dr. Ingo Jungclaussen) |
Buch: | Patient äußert Suizidgedanken |
Gedruckt von: | Gast |
Datum: | Sonntag, 22. Dezember 2024, 19:10 |
1. Video (verkürzte Fassung)
2. Frage nach der Reaktion des Lesers
Was geht dir durch den Kopf, wenn Du das vorherige Video siehst?
Wie empfindest du die Situation?
Wie würdest du professionell reagieren?
3. Informationstext
Vor allem bei depressiven Patienten kann es vorkommen, dass diese den Gedanken äußern, sich das Leben nehmen zu wollen (Suizid). Dann ist es wichtig, dies ernst zu nehmen und direkt zu reagieren (vgl. Jacob, Lieb & Berger 2009).
Im Vorfeld kann ein Therapeut sich einen „Notfallplan“ erstellen, welcher Telefonnummern oder Adressen von Ansprechpartnern enthält, damit man in einer solchen Situation schneller reagieren kann (vgl. Noyon & Heidenreich 2020).
Nach einer solchen Äußerung eines Patienten muss der Therapeut den Grad der Suizidalität abklären. Dabei sollte erfragt werden, wie häufig diese Gedanken vorkommen und ob der Patient sich schon einen genauen Plan für seinen möglichen Suizid gemacht hat (vgl. Jacob, Lieb & Berger 2009). Auch die Distanzierungsfähigkeit des Patienten (also wie sehr kann er im Erleben davon Abstand nehmen) zu suizidalen Tendenzen sollte abgeklärt werden (vgl. Noyon & Heidenreich 2020).
Auch wichtig hierbei ist es darüber zu sprechen, aus welchen Gründen der Patient diese Gedanken entwickelt hat. Dies ist auch für den späteren Verlauf der Therapie wichtig, damit auf diese Themen genauer eingegangen werden kann (vgl. Jacob, Lieb & Berger 2009). Es sollte ebenso versucht werden, die Motivation des Patienten weiterzuleben, herauszuarbeiten. Dadurch kann eine größere Distanzierung oder das Abschwächen der akuten Suizidalität erreicht werden (vgl. Noyon & Heidenreich 2020).
Mit dem Patienten können auch Absprachen getroffen werden, zum Beispiel, dass er sich an eine bestimmte Person wendet, wenn diese Gedanken wieder aufkommen oder auch, dass er sich bis zum nächsten Termin nicht suizidiert (vgl. Noyon & Heidenreich 2020). Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Häufig haben Therapeuten einen sogenannten „Non-Suizid-Vertrag“ in dem solche Absprachen festgelegt sind (vgl. Jacob, Lieb & Berger 2009).
Grundsätzlich sollte der Therapeut den Patienten nur dann gehen lassen, wenn er davon überzeugt ist, dass der Patient sich nicht das Leben nimmt (vgl. Noyon & Heidenreich 2020). Sollte dies nicht der Fall sein und besteht akute Notfallgefahr, dass sich der Patient nach der Therapie das Leben nimmt, und wenn der Patient einer Einweisung freiwillig nicht zustimmt muss der Psychotherapeut, wie jeder andere Mensch auch, die Notfallnummer 110 bzw. 112 wählen, sodass der Patient zum Selbstschutz stationär eingewiesen werden kann („Zwangseinweisung“). Davor sollte der Therapeut auch nicht zurückschrecken, wenn er ein akutes Suizidrisiko sieht (vgl. Noyon & Heidenreich 2020). In der stationären Psychiatrie können auch Medikamente als Hilfe verwendet werden (vgl. Jacob, Lieb & Berger 2009).
In den späteren Sitzungen sollte auch immer wieder das Thema der Suizidalität angesprochen werden, um das Risiko immer wieder neu einzuschätzen (vgl. Noyon & Heidenreich 2020).
Nutzen Sie zu diesem besonders wichtigen Thema die umfangreichen Hilfen und Infos in der Link-Sammlung im weiteren Verlauf.
4. Komplettes Video
5. Vergleich mit eigener Lösung
Wie findest du diese Lösung?
Was geht dir dabei durch den Kopf?
Was ist anders als bei deiner Lösung?
6. Quizfragen
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