3. Informationstext

Es kann in der Therapie vorkommen, dass durch das Verhalten des Therapeuten der Patient die Therapie abbrechen möchte.

Hier ist es wichtig, das Gesagte nicht als persönlichen Angriff zu sehen, sondern als Bericht des Patienten über dessen Wahrnehmung zur Therapie. Zuallererst sollte dann die Offenheit des Patienten gewürdigt werden und der Respekt gegenüber dessen Standpunkt formuliert werden. Anschließend sollte der Therapeut um ein ergebnisoffenes Abschlussgespräch bitten und ihm erklären, dass er die Motive des Patienten gerne kennenlernen würde. Das heißt, der Therapeut sollte mit dem Patienten einen Termin hierfür vereinbaren. Es sollte also kein Gegenangriff oder der Versuch gestartet werden, diese Idee dem Patienten ausreden zu wollen.

In einem Abschlussgespräch sollte auch geklärt werden, ob der Patient die Therapie vollständig beenden möchte, oder ob er die Therapie pausieren möchte, denn es gibt noch die Stunden der sog. Rezidivprophylaxe.

Diese könnten eingesetzt werden, um nach längeren Pausen, eine Krisenintervention durchzuführen. Sollte die Therapie wirklich beendet werden, ist der Psychotherapeut verpflichtet, dies der Krankenkasse des Patienten mitzuteilen. Dies geschieht heute über die Praxissoftware oder/und mit einer Mitteilung an die Krankenkasse.

Sollten Äußerungen oder Verhaltensweisen des Therapeuten den Patienten emotional verletzt haben, wäre eine Entschuldigung des Therapeuten für die ausgelösten Emotionen angebracht. Durch das Entschuldigen für die Auswirkungen und nicht das Handeln selbst, kann der Therapeut nochmal deutlich machen, was er eigentlich sagen wollte und wie dies gemeint war. Zudem sollte der Therapeut auch offen zu begangenen Fehlern stehen und damit die neue Fehlerkultur in der Psychotherapie vorantreiben, bei welcher sich Psychotherapeuten von dem Anspruch der Fehlerlosigkeit, ähnlich wie bei Ärzten, befreien. Im Kontext von möglichen Fehlern ist in letzter Konsequenz auch eine Haftungsfrage mit verbunden (s. hierzu Linksammlung). 

Der Therapeut sollte den Patienten unbedingt seine Wahrnehmung frei schildern lassen, denn daraus ergibt sich für den Therapeuten ein großes Potenzial die eigene Arbeit qualitativ zu verbessern und aus Fehlern zu lernen. Unter anschließender Supervision kann dann das Feedback genutzt werden, um konkrete Veränderungsmöglichkeiten herauszuarbeiten. Dies ist besonders bei Patienten mit Störungsbildern wichtig, welche zu häufigen Therapieabbrüchen neigen. Besonders bei Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen sollen mindestens 60 Prozent innerhalb der ersten drei Monate die Therapie abbrechen. Besonders in solchen Fällen kann ein Supervisor helfen zu erkennen, welche Anteile am Therapieabbruch der Therapeut hat und welche die Krankheit des Patienten.

In den Fällen, wo kein Gespräch mehr mit dem Patienten möglich ist, weil der Patient den Kontakt abbricht oder die Therapie per Nachricht absagt, sollte der Therapeut über Maßnahmen der Kontaktaufnahme nachdenken. Er könnte einen Brief/ eine E-Mail schreiben oder anrufen und ein klärendes Gespräch anbieten. Gibt es drauf keine Reaktion, sollte er dann die Maßnahmen einstellen, um den Patienten nicht unter Druck zu setzen oder zu stören.

Beachten Sie zum Weiterlesen und zum Vertiefen die Links und Literaturhinweise am Ende dieses Kapitels.